Frequently Asked Questions

Nur zum internen Gebrauch!

  • Wespennest – Kein Grund zur Panik!

    Wespennest: Vermieter trägt die Kosten für die Entfernung – Vermietet.de
    Autor Peter Steinhauer 

    Ein Wespennest am Haus sorgt für Aufregung unter den Mietern. Für die
    Entfernung und die damit verbunden Kosten musst Du als Vermieter
    aufkommen.

    • Wespen stehen unter Naturschutz und dürfen nicht getötet werden.
    • Nur bei erheblicher Gefährdung und Belästigung darfst Du ein Wespennest entfernen.
    • Die Kosten für die Entfernung trägt der Vermieter.
    • Der Mieter muss Dich informieren, bevor Maßnahmen zur Bekämpfung einer Wespenplage vorgenommen werden.

    • ‼️ Atrium-plus: Der Vermieter übernimmt die Kosten nur in folgenden Fällen
      a) Wespennest führt zu erheblichen Beeinträchtigungen und
      b) Gefahr für Allergiker - Nachweis anfordern! oder
      c) das Nest befindet sich in der Nähe des Schlafzimmers oder eines Sandkastens und stellt eine dauerhafte, ernsthafte Belästigung dar.

      ✅ Sollen vom Vermieter Kosten übernommen werden ist ein schriftliche Erklärung des Mieters (Allergiker od. Nähe Schlafzimmer od. Sandkasten) inkl. Bilder vom Nest notwendig. Ohne Erklärung keine Kostenübernahme durch den Vermieter.

    Was gibt es Schöneres als einen lauen Sommerabend auf der Terrasse,
    dazu einen guten Wein und Leckereien vom Grill. Die Idylle wird leider
    oft empfindlich gestört. Gefahr droht aus der Luft. Im Anflug ist eine
    Horde wilder Wespen, die ein Stück vom Kuchen oder der Wurst abhaben
    wollen. 

    Mehr Wespennester in 2022

    Leider hat der Wespenanflug durch die zunehmende Trockenheit im
    Sommer zugenommen. Der Naturschutzbund hat gegenüber der
    Nachrichtenagentur dpa erklärt, dass in diesem Jahr die Anfragen wegen
    Wespen sich verdreifacht haben. Als Ursache nennen die Naturschützer
    unter anderen die milden Frühjahrstemperaturen. Die Königinnen hatten
    dadurch gute Bedingungen, um ihre Nester zu bauen. 

    Wespennester sind kein Grund zur Panik

    Tauchen Wespen auf, ist eine Panikattacke unangebracht. Die Tierchen
    sind auf Nahrungssuche und haben keinen Grund, wild um sich zu stechen.
    Werden sie nicht gereizt, dann bleiben die ungebetenen Gäste friedlich.
    Wildes Rumfuchteln, Schlagen und Pusten macht die schwarz-gelb
    gestreiften Flieger aggressiv. Tauchen Wespen in einer Mietwohnung auf,
    gibt es zunächst keinen Grund für den Mieter, sich zu beschweren. Die
    Insekten können angelockt sein durch das Essen auf dem Teller oder die
    Limonade im Glas. Das gilt es zu erdulden. 

    Hausmittel gegen Wespenbefall

    Gegen solche Fälle von Wespenbefall helfen einfache Hausmittel.
    Eventuell nützt es, eine Wespenfalle aufzustellen, wie sie im Handel in
    verschiedenster Form erhältlich sind. Darin werden die Tiere angelockt
    und gefangen. Sie können dann in sicherer Entfernung ausgesetzt werden.
    Das Aufstellen von elektrischen Wespenfallen ist im Freien gesetzlich
    verboten. Sie dürfen nur im gewerblichen Bereich – Bäckereien oder
    Gastronomie – zum Einsatz kommen. Weitere bekannte Hausmittel gegen
    Wespen sind:

    • Basilikum
    • Tomatenpflanzen
    • Knoblauch
    • Ätherische Öle wie Citronella, Nelken- oder Teebaumöl
    • Halbe Zitrone mit Duftnelken
    • Räucherstäbchen
    • Kaffeepulver verbrennen
    • Auf bunte Kleidung verzichten 

    Wie kannst Du ein Wespennest erkennen?

    Oft ist es der Fall, dass die Wespen nicht aus der Nachbarschaft
    kommen, sondern sich unterm Dach oder an anderer Stelle in der Nähe der
    Terrasse oder des Fensters eingenistet haben. Die Nester bauen die
    Wespen im Frühjahr und verlassen sie im Herbst wieder. Dort wohnt die
    Königin. Deren Volk schwirrt im Sommer aus, um Nahrung zu finden. Die
    Königin ist für die Aufzucht der Larven verantwortlich.

    Ein Wespennest gilt es zunächst als solches zu identifizieren. Deren
    Struktur erinnert an zusammengepapptes Altpapier. Die Tiere bauen ihre
    Behausungen aus Schichten gekauter Holzspäne oder Pflanzenfasern.
    Meistens haben die Nester eine gräuliche Farbe, ein Hornissennest ist in
    der Regel kleiner und in der Farbe hellbeige. Die Wespenbehausungen
    sind unregelmäßig rund geformt und können die Größe eines Fußballs
    erreichen. Wespen bevorzugen dunkle, von der Witterung geschützte Orte.
    Dazu gehören:

    • Dachboden
    • Gartenschuppen
    • Vogelnistkästen
    • Mauerspalten
    • Unter Holzdielen auf dem Balkon
    • Unterer der Regenrinne
    • Alte Baumstämme
    • Verlassene Erdbauten von Mäusen oder Maulwürfen
    • Kamin

    Vermieter muss unter Umständen Wespennest entfernen

    Ist ein Wespennest am Haus gefunden und führt das zu erheblichen
    Beeinträchtigungen, dann kann der Mieter unter Umständen Dich als
    Vermieter auffordern, das Nest fachgerecht zu entfernen. Dafür müssen
    aber gute Gründe vorliegen, wenn zum Beispiel Gefahr für Allergiker
    besteht oder das Nest in der Nähe des Schlafzimmers oder eines
    Sandkastens eine dauerhafte, ernsthafte Belästigung darstellt.

    Die Beseitigung eines Wespennests, ebenso eines von Hornissen oder
    Bienen, ist gesetzlich verboten. Wespen stehen unter Naturschutz und
    sind ein wichtiger Teil des Ökosystems. Sie vertilgen Schädlinge wie
    Blattläuse und dienen Vögeln als Nahrung. Gerade weil bei den Vögeln ein
    großes Artensterben zu beobachten ist, werden die Wespen geschützt.
    Deshalb dürfen selbst einzelne Tiere nicht getötet werden. Paragraf 39
    Absatz 14 des Bundesnaturschutzgesetzes sagt auch, dass wilde Tiere
    nicht in ihrer Entwicklung gestört werden dürfen.

    Wespennester darfst Du als Vermieter nicht ohne Grund entfernen

    Aufgrund des Naturschutzes ist für die Beseitigung des Wespennests
    eine behördliche Genehmigung erforderlich. Die erhältst Du bei der
    Stadtverwaltung, dem Landratsamt oder der Naturschutzbehörde. Entfernt
    der Vermieter ein Wespennest ohne behördliche Genehmigung, kann das
    abhängig vom jeweiligen Bußgeldkatalog des Bundeslandes eine Geldbuße
    von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Noch teurer wird es, wenn es
    sich um meine seltene Art handelt oder um Nester von Hornissen, Hummeln
    oder Bienen. Dann sind unter Umständen bis zu 50.000 Euro fällig.

    Statt das Nest zu entfernen, hilft es, ein Flatterband installieren,
    damit es besser sichtbar ist und Bewohner Abstand halten können.
    Außerdem kannst Du das Nest abschirmen, zum Beispiel mit einem Brett, so
    dass die Tiere eventuell nicht auf direktem Wege zu den Menschen
    gelangen. 

    Mieter haben bei Eigenmaßnahmen keinen Anspruch auf Kostenerstattung

    Mieter, die sich bei Dir melden, solltest Du auch darauf hinweisen,
    dass Wespen bei richtigem Verhalten nicht gefährlich sind. Der Mieter
    kann nicht aus Angst einen Schädlingsbekämpfer beauftragen oder die
    Feuerwehr rufen. Die Feuerwehr rückt wegen eines Wespennests in der
    Regel nicht aus.

    Hat der Mieter
    ein Problem mit den Wespen oder fühlt er sich in Gefahr, muss er das
    Dir zuerst melden. Ergreifen die Mieter selbst Maßnahmen, können sie
    keine Erstattung der dabei anfallenden Kosten verlangen.

    Eine Ausnahme gibt es aber auch hier. Eine allergisch auf
    Wespenstiche reagierender Mieter hatte eigenständig einen
    Schädlingsbekämpfer beauftragt. Das Amtsgericht Würzburg hatte diesem
    Mieter die Übernahme der Kosten für die Wespenbekämpfung durch den
    Vermieter zugesprochen (Urteil vom 19.2.2014 – 13 C 2751/13). 

    Unbewohnte Wespennester kannst Du am besten im Herbst entfernen

    Problemlos entfernen kannst Du das Wespennest im März/April. Dann
    befindet sich der Wespen statt im Aufbau. Die beste Zeit ist im
    September/Oktober. Die Königin zieht sich zurück und deren Volk stirbt.
    Im Baumarkt findest Du eine Vielzahl von Produkten, die als Wespenschaum
    bezeichnet werden. Damit kannst du ein bestehendes Nest verschließen
    und dessen Neubesiedlung verhindern.

    Willst Du ein bewohntes Wespennest entfernen, solltest Du vorsichtig
    sein. Ein Hochdruckstrahler oder das Nest einfach zu zerschlagen, macht
    die Tiere aggressiv. Du läufst Gefahr gestochen zu werden und musst
    eventuell eine allergische Reaktion verkraften. Am besten beauftragst Du
    einen Fachmann, der das Wespennest entfernt und dabei auch den
    Naturschutz berücksichtigt. 

    Fachfirmen beauftragen, die auch den Naturschutz berücksichtigen

    Kammerjäger oder auf Schädlingsbekämpfer spezialisierte Firmen können
    die Tiere sanft absaugen und an anderer Stelle wieder ansiedeln. Die
    Arbeiter tragen dabei Schutzanzüge, damit der Einsatz für sie gefahrlos
    abläuft. Oft erhältst Du bei den Schädlingsbekämpfern auch telefonische
    Beratung darüber, was zu tun ist. Seriöse Anbieter kümmern sich um die
    behördliche Genehmigung.

    Im Internet findet man Angebote für die Wespennestentfernung ab 120
    bis 450 Euro. Häufig ist der Preis für den Einsatz abhängig vom Aufwand.
    Der kann nur kalkuliert werden, wenn der Schädlingsbekämpfer bei einem
    Ortstermin die Lage begutachtet. Am besten lässt Du Dir bei größeren
    Einsätzen ein Kostenvoranschlag erstellen. 

    Entfernung von Wespennestern kannst Du als Vermieter nicht auf die Betriebskosten umlegen

    Leider kannst Du diese Kosten nicht bei der Nebenkostenabrechnung
    umlegen. Dazu gibt es ein eindeutiges Urteil des Amtsgerichts München
    (AG München, Urteil vom 24.6.2011 – 412 C 32370/10, WuM 2011, 629). In
    der Nebenkostenabrechnung gibt es zwar den Posten Schädlingsbekämpfung.
    Bei der Entfernung des Wespennests handelt es sich aber um eine
    einmalige Maßnahme. Deshalb hat das Gericht das als Instandhaltung
    bewertet. 

  • Raucherwohnung – Wie gehen wir mit Raucherwohnungen um?

    Ist Rauchen in der Wohnung Sachbeschädigung? Nur wenn durch starkes
    Rauchen eine Substanzbeschädigung der Wohnung eingetreten ist, die sich
    also nicht durch Schönheitsreparaturen beseitigen lässt, kann der
    rauchende Mieter zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet sein
    (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. 3. 2008, Aktenzeichen VIII ZR
    37/07). Quelle: Mietrechtslexikon

    Wir verweigern die Abnahme einer stark verqualmten Wohnung. Starker
    Nikotingebrauch ist kein normaler Gebrauch der Mietsache. Es muss eine
    umfassende Sanierung der Wohnung stattfinden.

    Notwendige Arbeiten

    – Entfernung aller Möbel und losen Inventar

    – komplette und professionelle Reinigung aller Oberflächen inkl. Türen,
    Türrahmen, Haustür, Balkontür, Bad, Küche,   Abstellraum, Oberboden,
    Fugen, Fliesenspiegel, Fensterrahmen, Heizkörper etc.

    – Entfernung aller Tapeten inkl. kompletter Tapezier- und Malerarbeiten

    – Austausch aller Schalterabdeckungen

    – Professionelle Reinigung des Badezimmers und aller Fliesen, sowie Fugen

    – Austausch Gurtwickler falls vorhanden

    – Ggfls. Austausch Oberboden

    Vorgehen: 

    1. Mieter schriftlich per Einwurfeinschreiben über die
    notwendigen Arbeiten mit Fristsetzung von 14 Tagen informieren. 

    2. Neuen Abnahmetermin terminieren

  • Schimmel in der Wohnung – was müssen Vermieter unternehmen?

    Schimmel in der Wohnung – was müssen Vermieter unternehmen?

    Schimmel in der Wohnung ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Vermietern und Mietern. Schimmel kann nicht nur die Bausubstanz schädigen, sondern auch die Gesundheit der Bewohner gefährden, sodass es schnell zu einer hitzigen Diskussion zwischen den Mietvertragsparteien kommen kann. Doch wer ist für die Beseitigung des Schimmels verantwortlich und welche Rechte und Pflichten treffen Vermieter nach einer Schimmelmeldung?

    Wenn Mieter Schimmel in der Wohnung melden, sollten Vermieter die Meldung ernst nehmen und schnellstmöglich reagieren. Vermieter sind verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und Mängel zu beseitigen. Ignoriert der Vermieter die Meldung des Mieters, riskiert er, dass der Mieter die Miete später mindert oder weitere Ansprüche geltend macht.

    Nach der Meldung durch den Mieter sollte als Erstes geprüft werden, was die Ursache der Schimmelbildung darstellt. Schimmel entsteht, wenn Feuchtigkeit in der Wohnung nicht ausreichend abtransportiert wird und sich an den Wänden oder anderen Oberflächen niederschlägt.
    Die Feuchtigkeit kann dabei diverse Quellen haben. So kann sie beispielsweise von einer defekten Leitung, einem Baumangel, undichten Fenstern oder Türen oder von einem mangelnden Lüftungs- und Heizungsverhalten herrühren. Je nachdem, wo die Feuchtigkeit herkommt, liegt die Verantwortung für die Beseitigung des Schimmels entweder beim Vermieter oder beim Mieter. Vermieter sollten daher zuerst feststellen lassen, ob die Schimmelbildung auf ein falsches Lüftungs- und Heizverhalten des Mieters zurückzuführen ist. Hierfür beauftragt er bestenfalls schnellstmöglich einen entsprechenden Sachverständigen.

    Für den Fall, dass der Sachverständige feststellt, dass die Schimmelbildung tatsächlich auf das falsche Lüftungs- und Heizverhalten des Mieters zurückzuführen ist, schuldet der Mieter die Schimmelbeseitigung. Außerdem muss er sein Verhalten ändern und so anpassen, dass es zu keinen weiteren Schäden kommt. Die Schimmelbeseitigung sollte bestenfalls stets durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden, um keine weiteren Mängel an der Bausubstanz zu riskieren. Bestenfalls erfolgt nach erfolgreicher Schadensbeseitigung eine Begehung der Wohnung, um den aktuellen Zustand festzuhalten.